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Tod eines Neugeborenen muss erneut verhandelt werden

Tod eines Neugeborenen muss erneut verhandelt werden
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil zum Tod eines Säuglings aufgehoben. / Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Von: DieSachsen News

Das Landgericht Chemnitz muss sich erneut mit dem Tod eines Säuglings aus dem Raum Freiberg befassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen die wegen Totschlags durch Unterlassen schuldig gesprochene Mutter teilweise aufgehoben. Die junge Frau war im vorigen Dezember zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Sie hatte dagegen Revision eingelegt, die nun beim BGH teilweise Erfolg hatte (Az.: 5 StR 138/24).

Laut BGH hat das Landgericht im ersten Verfahren mögliche mildernde Umstände nicht zutreffend geprüft. Jetzt soll eine andere Jugendkammer noch einmal über die Höhe der Strafe entscheiden.

Nach Gerichtsangaben hatte die junge Frau ihre Schwangerschaft verheimlicht. Einen Monat vor ihrem 21. Geburtstag brachte sie auf einer Toilette im Sommer 2022 das gesunde Mädchen zur Welt. Statt das Kind aus der Schüssel zu nehmen, habe sie nichts getan. Das Baby starb.

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