Die Maßnahmen der sächsischen Regierung zum Bürokratieabbau zeigen erste Wirkungen. Erstmals seit Einsetzung des Sächsischen Normenkontrollrates im Jahr 2016 sei der mit Rechtsnormen verbundene Aufwand gesunken, stellte das Gremium in seinem Jahresbericht (2025) fest. Der sogenannte Erfüllungsaufwand sank um 34,3 Millionen Euro auf 141 Millionen Euro - so viele Kosten entstanden Sachsen 2025 durch die Umsetzung von Rechtsnormen.
Diese Entlastung beruht vor allem darauf, dass an den Gymnasien die Anzahl der Klassenarbeiten und Klausuren verringert wurde, wie es hieß. Damit reduzierte sich für die Lehrkräfte der Aufwand für Korrekturen erheblich. Neuregelungen führten 2025 zu einmaligen Belastungen in Höhe von 33,5 Millionen Euro und einmaligen Entlastungen von 27,1 Millionen Euro. Der Aufwand berechnet sich aus einem Zeitaufwand mit angenommenen Stundensätzen und einem Sachaufwand etwa für Material.