Logo Die Sachsen News

Glücksspielmarkt 2025 bei 14,4 Milliarden Euro, ein Viertel läuft online

Roulettekugel
Symbolbild Casino / pixabay TheAndrasBarta
Sachsens Online-Casino-Regeln, 14,4 Milliarden Marktvolumen und 135 erlaubte Anbieter im Überblick.

Dresden. Roulette und Blackjack im Internet darf in Sachsen nur die öffentliche Hand veranstalten. Das Sächsische Spielbankengesetz behält die Erlaubnis für solche Online-Casinospiele dem Freistaat und Gesellschaften in öffentlicher Hand vor.

Für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten im Netz ist dagegen bundesweit die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle zuständig. Im Sommer hat sie ihren Tätigkeitsbericht für 2025 vorgelegt. Danach erreichte der erlaubte deutsche Glücksspielmarkt 2025 ein Volumen von 14,4 Milliarden Euro, gemessen an den Bruttospielerträgen. Das ist der Betrag, den Spielende nach Abzug ihrer Gewinne verloren haben.

Lotterien, Spielbanken und Spielhallen sind eingerechnet. Der Wert entspricht exakt dem des Vorjahres.

3,5 Milliarden Euro laufen über den Onlinevertrieb

Von den 14,4 Milliarden Euro entfielen 2025 laut GGL 3,5 Milliarden auf den Onlinevertrieb, ein Viertel des Markts. Gegenüber 2024 wuchs dieser Teil um rund 100 Millionen Euro. Die Behörde führt die Verschiebung vor allem auf Lotterien und Sportwetten zurück, die aus dem stationären Verkauf ins Netz wandern.

Neben dem erlaubten Markt gibt es einen unerlaubten, dessen Größe die GGL nur schätzen kann. Für eine Kanalisierungsstudie ließ sie 2.000 Personen befragen. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis kamen dabei auf 22,97 Prozent der Spielverluste bei Sportwetten, Automatenspielen, Poker und Casinospielen im Netz. Hochgerechnet sind das 547 Millionen Euro für 2024. Sandro Kirchner war bis Ende Juni Vorsitzender des GGL-Verwaltungsrats.

Im Vorwort schreibt er, die Diskussion um die Größe des Schwarzmarkts zeige, dass man beim Erreichbaren realistisch bleiben müsse.

135 Erlaubnisinhaber auf der amtlichen Whitelist

Welche Anbieter eine deutsche Erlaubnis haben, steht auf der Whitelist der GGL. Zum 31. Dezember 2025 waren dort 135 Veranstalter und Vermittler unter GGL-Aufsicht eingetragen, 37 davon für virtuelle Automatenspiele mit zusammen 107 Internetseiten.

Mit dem Eintrag auf der Whitelist ist die rechtliche Frage beantwortet. Die Erlaubnis bildet für seriöse Online-Casinos in Deutschland die Grundlage, über die Darstellung der Spielregeln, die Auszahlungswege oder die Gestaltung der Limitabfrage enthält die Liste allerdings keine Angaben. Vergleichsportale stellen solche Merkmale für mehrere Anbieter nebeneinander.

Die Spielregeln und der Gewinnplan eines Automatenspiels müssen nach dem Glücksspielstaatsvertrag leicht aufrufbar und verständlich beschrieben sein. Dort, wo der Einsatz getätigt wird, muss das Spiel die durchschnittliche Auszahlungsquote je Euro Einsatz anzeigen. Daneben steht die Wahrscheinlichkeit, den Höchstgewinn zu treffen. Eine Runde dauert im Schnitt mindestens fünf Sekunden und kostet höchstens einen Euro. Ein Automatenspiel, das Roulette, Blackjack oder Baccara nachbildet, ist unzulässig.

Zu den Spielregeln kommen Schutzfunktionen, die mit der Registrierung beginnen. Spielende legen dabei ein monatliches Einzahlungslimit fest, das für alle erlaubten Anbieter zusammen gilt und grundsätzlich höchstens 1.000 Euro betragen darf. Die Einzahlungen summiert das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem LUGAS, das der IT-Dienstleister Dataport für die GGL betreibt. Eine zweite Datei darin verhindert, dass jemand bei zwei Anbietern gleichzeitig spielt.

Spielersperren erfasst ein zentrales System, das Hessen für alle Länder führt.

Ein Review wertet 42 Studien zum Spielerschutz aus

Ob Einzahlungslimits und Sperren das Spielverhalten tatsächlich verändern, hat das Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) in Hamburg untersucht. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat das Review gefördert und im Juli veröffentlicht. Das Team um Projektleiter Jens Kalke wertete zwischen November 2025 und Ende April 2026 insgesamt 42 Fachpublikationen aus.

Alle hatten Maßnahmen in echten Spielumgebungen geprüft, darunter Sperren, persönliches Feedback und Pop-up-Hinweise. Zehn Studien stuften die Autoren als wenig anfällig für Verzerrungen ein, sieben als stark anfällig, die übrigen 25 liegen dazwischen.

Aus den 42 Studien leiten Kalke und sein Team acht Empfehlungen ab. Limits seien grundsätzlich geeignet, Suchtgefahren entgegenzuwirken. Sie sollten sich vor allem auf Geld beziehen und verbindlich vorgegeben werden. Ein zentrales Sperrsystem empfehlen die Autoren für alle Spielformen mit mittlerem und hohem Suchtpotenzial. Pop-up-Hinweise brächten geringfügig positive Effekte.

Ob Selbsttests und andere Werkzeuge im Kundenkonto das Verhalten dauerhaft ändern, lasse sich nach der aktuellen Datenlage nicht abschließend beantworten.

Das Suchtpotenzial des Onlinespiels hebt das Ministerium in seiner Einordnung hervor. Die Teilnahme an Online-Glücksspielen sei mit einem hohen Risiko für eine glücksspielbezogene Störung verbunden. In Sachsen meldete sich im August die Liga der Freien Wohlfahrtspflege zu Wort. Krankheit, Sucht und Unfall seien erstmals die häufigste Ursache privater Überschuldung in Deutschland, erklärte sie und forderte mehr Geld für die Schuldnerberatung in Sachsen.

Drei Prüfschritte vor der Registrierung

Eine zweite sächsische Stelle, die Verbraucherzentrale Sachsen, gab im Juni einen Rat für Buchungen im Internet. Vor jeder Buchung solle man das Impressum des Anbieters und die vollständigen Preis- und Leistungsangaben prüfen, empfahlen die Verbraucherschützer mit Blick auf betrügerische Ticket- und Reiseangebote.

Beim Glücksspiel im Netz kommt zum Impressum der Abgleich mit der Whitelist, auf der die Internetadresse genau so stehen muss. Bei der Spielart hilft die Gliederung dieser Liste. Neben den Angeboten unter GGL-Aufsicht führt sie auch solche, die andere deutsche Behörden beaufsichtigen, etwa Lotterien des Lotto-Toto-Blocks oder Casinospiele in Spielbanken. Was vollständige Angaben beim Glücksspiel bedeuten, regelt der Staatsvertrag.

Vor der ersten Spielteilnahme muss ein Anbieter spielrelevante Informationen bereitstellen, der Vertrag nennt etwa Kosten und Auszahlungsquote. Pflicht ist auch die Aufklärung über das Teilnahmeverbot für Minderjährige und über Möglichkeiten der Beratung und Therapie.