Mit der Vernehmung des früheren sächsischen Vize-Wahlleiters Robert Kluger hat der Untersuchungsausschuss des Landtags zur Kürzung der AfD-Liste für die Landtagswahl 2019 am Donnerstag seine Arbeit fortgesetzt. Kluger verneinte die Frage, ob es Weisungen aus dem Innenministerium für die Landeswahlleitung gab. «Eine Weisungsbefugnis besteht in Wahlsachen nicht. Punkt.» Zugleich gab er zu Protokoll, dass er nach der Entscheidung zur Liste Morddrohungen erhalten habe. Es habe aber keine konkrete Bedrohungslage gegeben. «Trotzdem überlegt man sich schon, was man tut.» Schließlich seien die Drohungen wenige Wochen nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erfolgt.
Der Landeswahlausschuss hatte am 5. Juli 2019 eine Kürzung der AfD-Landesliste beschlossen und dafür formale Mängel geltend gemacht. Die Aufstellung der Liste erfolgte auf zwei verschiedenen Versammlungen mit unterschiedlichen Versammlungsleiter. Zudem wurde das Wahlverfahren mittendrin geändert. Der Wahlausschuss ließ deshalb nur 18 der 61 AfD-Bewerber zu. Die AfD sah darin ein politisches Manöver. Das Verfassungsgericht Leipzig entschied später, dass die AfD mit 30 Listenkandidaten antreten darf. Trotz vieler gewonnener Direktmandate konnte sie von den ihr zustehenden 39 Mandaten nur 38 übernehmen. Ein U-Ausschuss soll nun klären, ob Regierungsmitglieder die Entscheidung des Landeswahlausschusses beeinflussten.