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Sachsen bekommt Gleichstellungsgesetz: Debatte im Landtag

Katja Meier (Bündnis90/Die Grünen), Justizministerin von Sachsen. / Foto: Robert Michael/dpa
Katja Meier (Bündnis90/Die Grünen), Justizministerin von Sachsen. / Foto: Robert Michael/dpa

Der Landtag von Sachsen hat das lang erwartete Gleichstellungsgesetz für den Öffentlichen Dienst verabschiedet. Justizministerin Katja Meier betont die Bedeutung des Gesetzes für mehr Geschlechtergerechtigkeit.

Auch Sachsen bekommt nach jahrelanger Diskussion ein Gleichstellungsgesetz. Der Landtag verabschiedete am Mittwoch den in über zwei Jahren abgestimmten Entwurf der Regierungskoalition zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst nach teils strittiger Debatte mehrheitlich - gegen die Stimmen der AfD.

Justizministerin Katja Meier (Grüne) sagte, das Gesetz werde für mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Staats- und Kommunalverwaltung sorgen. Sie ist überzeugt, dass das Vorbildwirkung hat, auch für Unternehmen. Das Gesetz sei «keine Kampfansage und keine Provokation», es diene vielmehr dem Wohle aller Menschen, sagte sie zu teils scharfer Kritik aus der AfD-Fraktion.

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Es löst das fast 30 Jahre alte Frauenfördergesetz ab und ist laut Meier «ein Kompromiss» zwischen Gewünschtem und Machbarem. Es stelle Chancengleichheit und -gerechtigkeit her. Frauen würden künftig entsprechend ihrer Qualifikation gefördert und sollten in Führungspositionen bei gleicher Eignung dann bevorzugt werden, wenn sie in den Dienststellen unterrepräsentiert seien.

Das Gesetz mache flexible Arbeitszeitmodelle möglich und damit mehr Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege. Es ermutige Männer dazu, «daheim mehr Verantwortung zu übernehmen».

Zudem sollen die Beteiligungsrechte von Frauen verbessert werden, samt Klagerecht bei Verstößen. Auch sollen Gleichstellungsbeauftragte gestärkt werden - ab 17 000 Einwohner müssen Kommunen solche einsetzen und diese auch freistellen für ihren Auftrag. Meier sprach von einer «guten Nachricht für alle Menschen im Freistaat».

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