Nach dem Willen der Justizministerkonferenz soll der erweiterte Strafrahmen für Politikerbeleidigungen nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten. Einem entsprechenden Antrag Sachsens und Baden-Württembergs, die Sonderregelung im Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches einzuschränken, stimmten die Ressortchefs bei ihrer Frühjahrstagung in Hamburg zu.
Für Beleidigungen gegen Spitzenpolitiker sollte demnach künftig wieder die allgemeine Strafbarkeit von Beleidigungen gelten, die in Paragraf 185 geregelt ist. Dieser sieht einen geringeren Strafrahmen vor. Außerdem würden diese Fälle dann nur noch auf Antrag verfolgt. Die Entscheidung über eine solche Reform läge beim Bundestag.
Der Paragraf 188 setzt für Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen «Personen des politischen Lebens» verschärfte Strafrahmen fest. Er war 2021 geändert worden - auch mit Blick auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) zwei Jahre zuvor.