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Linke im Sächsischen Landtag scheitern mit Gesetzentwurf für Sondervermögen

Linke im Sächsischen Landtag scheitern mit Gesetzentwurf für Sondervermögen
Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, gibt im Plenum eine Regierungserklärung ab. Dem Sächsischen Landtag steht bei seinen letzten Sitzungen vor der Sommerpause ein Mammutprogramm bevor. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Von: DieSachsen News

Die Linken im Sächsischen Landtag sind mit ihrem Gesetzentwurf zu einem Sondervermögen für sozialen Ausgleich und Klimaschutz gescheitert. Fünf Milliarden Euro sollten dazu dienen, die Bevölkerung bei Krisen, Naturereignissen oder Katastrophen zu entlasten. Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) verwies am Mittwoch bei einer Debatte im Parlament genau wie CDU-Rechtsexperte Martin Modschiedler darauf, dass ein solches Sondervermögen mit der Verfassung des Freistaates nicht vereinbar ist. Die Linken hatten mit ihrem Gesetzentwurf zugleich eine Verfassungsänderung vorgesehen.

«Die Unwetterereignisse der letzten Woche sind dramatisch, auch wenn Sachsen nicht so stark getroffen wurde wie befürchtet. Doch wir erinnern uns gut an Überschwemmungen, Waldbrände in Folge von Trockenheit und Hitze, an Starkregen und Sturzfluten», argumentierte Linke-Fraktionschef Rico Gebhardt. Die Abstände solcher Ereignisse würden kürzer. In einer Zeit der Krisen brauche man Sicherheit und Planbarkeit. Sachsen habe das Potenzial und die Möglichkeit, mit einem Vorsorge-Vermögen dazu beizutragen - nicht nur für Naturkatastrophen, sondern auch für politische und wirtschaftliche Krisen.

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Gebhardt erinnerte daran, dass bisherige Vorstöße für eine Elementarschadenversicherung gescheitert sind. Mit einem Sondervermögen könne man soziale Schieflagen im Krisenfall abfedern. «Die Corona-Pandemie und die Energiekrise zeigen ebenso wie Extremwetterereignisse, dass das notwendig ist», betonte er. «Die Bewältigung von Krisen und deren Folgeschäden darf die soziale Kluft nicht weiter vergrößern - bisher waren ärmere Menschen von Krisen stets stärker betroffen als wohlhabende.»

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