Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden will gegen eine Vertraute der NSU-Terroristin Beate Zschäpe kein Hauptverfahren wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eröffnen. Nach Auffassung des Senats werde sich auch in einer Hauptverhandlung nicht nachweisen lassen, dass die Angeklagte zum Zeitpunkt ihrer Unterstützungshandlungen von den Morden des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) wusste, teilte das OLG mit. Dafür lägen trotz ihres engen freundschaftlichen Verhältnisses zu Zschäpe keine hinreichenden Indizien vor.
Die Entscheidung ist den Angaben nach nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft kann innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen.
Vor dem Landgericht Zwickau wurde jedoch ein Verfahren wegen der Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung eröffnet, wie das OLG weiter mitteilte. Die Angeklagte habe von den Raubüberfällen des NSU gewusst. Durch ihr Mitwirken bei der Abholung eines Wohnmobils, das der NSU am 4. November 2011 beim letzten Raubüberfall in Eisenach verwendete, habe sie billigend in Kauf genommen, Hilfe bei einem Banküberfall zu leisten.