So fährt der Bürger ohne Passkontrollen durch die EU – bis Parkscheiben ins Spiel kommen
Eine Kolumne von Bürgerjournalisten Kurt Torsten Küllig
Europa versteht sich als Raum ohne Grenzen. Menschen, Waren und Dienstleistungen sollen sich frei bewegen können. Für Autofahrer endet diese Freiheit allerdings oft an der Windschutzscheibe.
Ein Beispiel liefert Flensburg. Dort wurden dänische Autofahrer zeitweise mit Verwarnungsgeldern belegt, weil sie dänische Parkscheiben verwendeten. Die zeigen zwar dieselbe Information an wie deutsche Modelle, entsprechen aber nicht dem deutschen Muster. Während Deutschland auf die nächste halbe Stunde aufrundet, arbeitet Dänemark mit Viertelstunden. Besonders bemerkenswert: Dänemark erkennt bei ausländischen Fahrzeugen grundsätzlich die Parkscheiben des Zulassungslandes an. Deutschland kennt eine solche ausdrückliche Regelung nicht.
Auch elektronische Parkscheiben gibt es deshalb in unterschiedlichen Landesversionen. Die Aufgabe ist identisch, Software, Aufschrift und Zulassung unterscheiden sich. Ein kleiner Binnenmarkt für große Bürokratie.
Drei Streifen in Spanien, fünf in Italien
Noch absurder wird es bei Fahrradträgern. Spanien verlangt für überstehende Ladung eine reflektierende V-20-Warntafel mit drei roten Streifen. Italien fordert eine ähnlich große Warntafel mit fünf roten Streifen und nationaler Zulassung.
Die spanische Tafel gilt in Italien nicht automatisch, die italienische nicht automatisch in Spanien. Deshalb verkauft der Zubehörhandel sogar Wendeschilder für beide Länder. Dieselbe Ladung, dieselbe Warnwirkung, aber unterschiedliche nationale Vorschriften. Weitere Varianten finden sich in Deutschland, Österreich und Frankreich. Ein Überstand, mehrere Staaten, unterschiedliche Größen, Farben und Materialien.
Auch Umweltzonen folgen nationalen Regeln. Deutschland verlangt die grüne Umweltplakette, Frankreich die Crit’Air-Plakette, Belgien teilweise lediglich eine vorherige Registrierung des Kennzeichens. Für Reisende bedeutet das zusätzlichen Aufwand, obwohl sich das Fahrzeug beim Grenzübertritt nicht verändert.
Dabei zeigt Spanien, dass es auch anders geht. Seit 2026 ersetzt dort für einheimische Fahrzeuge die digitale Warnleuchte V-16 das Warndreieck. Ausländische Fahrzeuge dürfen jedoch weiterhin die Ausrüstung ihres Heimatlandes verwenden. Die nationale Regel wird also durch gegenseitige Anerkennung ergänzt.
Anerkennen statt neu regeln
Die EU muss nicht jede Parkscheibe oder Warntafel vereinheitlichen. Entscheidend wäre etwas viel Einfacheres: gegenseitige Anerkennung. Wenn eine Parkscheibe in einem EU-Staat zugelassen ist und die Ankunftszeit eindeutig erkennen lässt, sollte sie auch bei Besuchern aus diesem Staat akzeptiert werden. Und wenn eine Warntafel in Spanien eine überstehende Ladung sichtbar macht, verliert sie ihre Warnwirkung nicht an der italienischen Grenze. Eine entsprechende Anregung habe ich an den zuständigen EU-Kommissar geschickt. Schauen wir mal.
Der Autofahrer zählt schließlich keine roten Streifen. Er sieht eine Warnung und versteht sie. Nur die Bürokratie schaut genauer hin. So fährt der Bürger ohne Passkontrolle durch Europa – bis ihn eine Parkscheibe, eine Umweltplakette oder der fehlende rote Streifen daran erinnert, dass die Grenzen keineswegs verschwunden sind.
Sie kleben heute nur an der Windschutzscheibe.
Kurt Torsten Küllig ist Mitglied im Verein Die Bürgerjournalisten für Sachsen e.V.