Die Staatsanwaltschaft Leipzig sieht keinen Anlass für neue Ermittlungen im Fall Gil Ofarim. Es bestehe «keine Veranlassung, bloßen Wiederholungen von Vermutungen und Andeutungen angeblicher Manipulationen an letztlich nicht verfahrensrelevanten Aufnahmen nachzugehen», teilte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Spätere Äußerungen führen nicht zur erneuten Verfahrensaufnahme
Auch Konsequenzen für Ofarim selbst schloss die Staatsanwaltschaft aus. «Mit der vollständigen Zahlung der gerichtlich angeordneten Geldauflage wurde das Strafverfahren gegen Gil Ofarim am 21. August 2024 durch das Landgericht Leipzig endgültig eingestellt». Damit könnten die dem Angeklagten in diesem Verfahren zur Last gelegten Vorwürfe nicht mehr in einem neuen Verfahren erneut verfolgt werden - «soweit nicht der Verdacht eines Verbrechens besteht». «Hierfür gibt es jedoch keine Anhaltspunkte.» Die Entscheidung sei nicht anfechtbar. Äußerungen Ofarims im Nachhinein können daher nicht zu einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens führen.
Diese Verfahrenseinstellung sei kein Freispruch, teilte die Behörde weiter mit. Nach der ausdrücklichen Diktion des Landgerichts Leipzig sei mit dem Geständnis, der Entschuldigung bei dem Geschädigten und der Erfüllung der gerichtlichen Auflagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt und kein Urteilsspruch erforderlich.