loading

Nachrichten werden geladen...

Fall Ofarim: Behörde sieht keinen Anlass für Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft Leipzig sieht keinen Anlass für neue Ermittlungen im Fall Gil Ofarim. (Archivbild) / Foto: Bernd Thissen/dpa
Die Staatsanwaltschaft Leipzig sieht keinen Anlass für neue Ermittlungen im Fall Gil Ofarim. (Archivbild) / Foto: Bernd Thissen/dpa

Staatsanwaltschaft Leipzig: Keine Anhaltspunkte für Manipulation im Fall Gil Ofarim. Äußerungen aus Dschungelcamp führen nicht zu neuen Ermittlungen. Verfahren eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig sieht keinen Anlass für neue Ermittlungen im Fall Gil Ofarim. Es bestehe «keine Veranlassung, bloßen Wiederholungen von Vermutungen und Andeutungen angeblicher Manipulationen an letztlich nicht verfahrensrelevanten Aufnahmen nachzugehen», teilte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Der Hintergrund: Ofarim hatte sich zuletzt als Teilnehmer des RTL-Dschungelcamps zu angeblichen Ungereimtheiten und möglichen Manipulationen an einer Videoaufnahme geäußert. Bereits 2021 war er durch eine Instagram-Aussage in die Schlagzeilen geraten, als er behauptete, ein Hotelmitarbeiter in Leipzig habe sich antisemitisch geäußert. Diese Vorwürfe erwiesen sich später als falsch. Ofarim nahm seine Darstellung in einem Verleumdungsprozess zurück und entschuldigte sich.

Spätere Äußerungen führen nicht zur erneuten Verfahrensaufnahme

Konsequenzen für Ofarim schloss die Staatsanwaltschaft aus. «Mit der vollständigen Zahlung der gerichtlich angeordneten Geldauflage wurde das Strafverfahren gegen Gil Ofarim am 21. August 2024 durch das Landgericht Leipzig endgültig eingestellt». Damit könnten die dem Angeklagten in diesem Verfahren zur Last gelegten Vorwürfe nicht mehr in einem neuen Verfahren erneut verfolgt werden - «soweit nicht der Verdacht eines Verbrechens besteht». «Hierfür gibt es jedoch keine Anhaltspunkte.» Die Entscheidung sei nicht anfechtbar. Äußerungen Ofarims im Nachhinein können daher nicht zu einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens führen.

Die Einstellung des Verfahrens bedeute keinen Freispruch, betonte die Behörde. Nach Auffassung des Landgerichts habe das Geständnis, die Entschuldigung bei dem Geschädigten und die Erfüllung der gerichtlichen Auflagen das öffentliche Interesse an einer Fortführung der Strafverfolgung beseitigt; ein Urteil war demnach nicht erforderlich.

Ermittlungsbehörde sieht nur Wiederholungen früherer Aussagen

«Die Aussagen des Gil Ofarim aus den letzten Tagen stellen sich für die Staatsanwaltschaft unabhängig davon letztlich nur als Wiederholungen aus dem Strafprozess vom November 2023 dar. In diesem wurde durch die Verteidigung des damaligen Angeklagten ebenfalls auf angebliche Ungereimtheiten und mögliche Manipulationen einer Videoaufnahme hingewiesen, da wenige Sekunden fehlen würden», so Schulz. Zugleich habe die Verteidigung aber auch betont, dass das Video für die Beweisführung nicht maßgeblich sei.

Das Landgericht habe demgegenüber keine Zweifel an der Beweiskraft der Videoaufnahmen und ebenso wenig an den Aussagen der bis dahin gehörten Zeugen gehabt, erinnerte Schulz an eine damalige Mitteilung des Landgerichts.

Mit der vollständigen Zahlung der gerichtlich angeordneten Geldauflage wurde das Strafverfahren gegen Gil Ofarim am 21.08.2024 durch das Landgericht Leipzig endgültig eingestellt. Damit können die dem Angeklagten in diesem Verfahren zur Last gelegten Vorwürfe nicht mehr in einem neuen Verfahren erneut verfolgt werden soweit nicht der Verdacht eines Verbrechens besteht, § 153a Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 153a Abs. 1 S. 5 StPO. Hierfür gibt es jedoch keine Anhaltspunkte. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar. Äußerungen des damaligen Angeklagten im Nachhinein können daher nicht zu einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens führen.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten