Nach gut zweieinhalb Jahren hat sich das beschleunigte Verfahren zur Verfolgung von Straftaten in Sachsen fest etabliert. Die Staatsanwaltschaften machen nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft «in deutlich höherem Maße» davon Gebrauch. Bisher wurden insgesamt 1739 Anträge auf eine schnelle Entscheidung über Straftaten gestellt.
Das beschleunigte Verfahren sei «zum festen Bestandteil des Gerichtsalltags geworden», sagt Generalstaatsanwalt Hans Strobl. Es sei in besonderem Maße geeignet, «auf Straftäter spürbar einzuwirken, da die Strafe auf dem Fuße folgt». Die zügige Strafverfolgung entfalte über die einzelne Straftat hinaus eine abschreckende Wirkung. «Ich bin überzeugt, dass hierdurch potenzielle Täter von Straftaten abgehalten werden können.»
Die Möglichkeit der schnelleren und konsequenteren Verfolgung von Straftaten war vor Strobls Anweisung 2018 kaum angewandt worden. Dabei kann bei klarer Beweislage die Anklage im Unterschied zum normalen Strafverfahren mündlich erhoben, der Betroffene innerhalb von 24 Stunden geladen und sofort vor einem Strafrichter oder einem Schöffengericht verhandelt werden.