Überraschende Wende im Prozess zum Mord aus DDR-Zeit: Acht Monate nach der Auftaktverhandlung könnte sich der Angeklagte zu den Tatvorwürfen äußern. Wie das Landgericht Zwickau am Montag mitteilte, haben die Verteidiger um eine Verhandlungspause gebeten, um mit dem Angeklagten die bisherigen Ergebnisse der Beweisaufnahme und die Frage der Einlassung zur Sache zu erörtern. Entgegen der Gerichtsmitteilung sei jedoch nie von einem Geständnis die Rede gewesen, betonten sowohl die Verteidigung als auch die Nebenklage.
Aus Verteidigersicht sei es immer eine Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens über eine Einlassung nachzudenken, sagte Verteidiger Andreas Bönisch. Primär gehe es jedoch darum, das Ergebnis der Beweisaufnahme zu besprechen. Deswegen hat das Gericht die für den 9. und den 14. August angesetzten Verhandlungstermine aufgehoben. Fortgesetzt wird der Prozess nun am 16. August.
Dann könnte es auch bereits zu den Plädoyers kommen. Der Vorsitzende Richter Klaus Hartmann hatte angekündigt, die Beweisaufnahme abschließen zu wollen. Somit könnte noch im August der Prozess beendet werden. Wie die Verteidigung auf dpa-Nachfrage erklärte, sei vereinbart worden, dass mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Angeklagten pro Verhandlungstag nur eine Prozesspartei ihren Schlussvortrag hält.