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Verbleib fehlender Beute aus Grünem Gewölbe unbekannt

Verhandlung im Prozess um den Juwelenraub auf das Grüne Gewölbe im Dresdner Residenzschloss im November 2019. / Foto: Jens Schlueter/AFP/POOL/dpa/Archivbild
Verhandlung im Prozess um den Juwelenraub auf das Grüne Gewölbe im Dresdner Residenzschloss im November 2019. / Foto: Jens Schlueter/AFP/POOL/dpa/Archivbild

Das Schicksal der noch fehlenden Beutestücke des Juwelendiebstahls aus dem Dresdner Grünen Gewölbe ist weiter unbekannt. Den Ermittlungsbehörden in Sachsen liegen «konkrete Anhaltspunkte zum Verbleib des übrigen Diebesgutes derzeit nicht vor», wie aus der am Mittwoch veröffentlichten Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage des Linke-Fraktionschefs, Rico Gebhardt, hervorgeht. Danach hatten zwei Verteidiger am 1. Dezember 2022 im Sondierungsgespräch für eine mögliche Verständigung im Prozess zu dem Einbruch ins Schatzkammermuseum mitgeteilt, «dass eine Rückführung weiterer (Teil-)Stücke aus tatsächlichen Gründen nicht möglich sei». Näher erklärt wurde das in der Antwort des Ministeriums nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Rückgabe der noch vorhandenen Beute zur Voraussetzung für Gespräche zum «Deal» gemacht. Am 16. Dezember 2022 dann war der Großteil an Vertreter der Staatsanwaltschaft Dresden und der Soko «Epaulette» - benannt nach einem gestohlenen Schulterbesatz - übergeben worden. Mit dem abgerissenen Teil eines Brillantkolliers und der Großen Brustschleife der Königin Amalie Auguste sowie der Epaulette mit dem «Sächsischen Weißen», einem großen Brillanten von knapp 50 Karat, fehlen noch drei prominente Stücke und einzelne Kleinteile.

Der Kunstdiebstahl vom 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Seit einem Jahr müssen sich sechs 23- bis 29-Jährige aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie vor Gericht verantworten. Sie sind wegen schweren Bandendiebstahls und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Fünf Deutsche aus dem Remmo-Clan hatten vor Gericht zugegeben, an dem Coup oder der Vorbereitung beteiligt gewesen zu sein und Reue gezeigt. Ein weiterer Beschuldigter streitet eine Täterschaft unter Verweis auf ein Alibi ab.

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