Drei Monate nach ihrer Verurteilung müssen die beiden wegen der Klebe-Attacke auf die «Sixtinische Madonna» in der Gemäldegalerie Alte Meister Dresden Verurteilten erneut vor Gericht. Der Freistaat hat die junge Frau und den jungen Mann auf Schadenersatz verklagt. Am kommenden Montag beginnt dazu ein Zivilverfahren in Sachsens Landeshauptstadt. «Es geht um etwas mehr als 10.000 Euro», sagte ein Sprecher des Landgerichts. Geltend gemacht werden die Reparaturkosten sowie entgangene Einnahmen wegen der im Zuge der Aktion nötigen Schließung des Museums.