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Prozess um Juwelendiebstahl: Verteidiger will Freispruch

Eine bei einem Einbruch beschädigte Vitrine steht im Juwelenzimmer im Historischen Grünen Gewölbe. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Eine bei einem Einbruch beschädigte Vitrine steht im Juwelenzimmer im Historischen Grünen Gewölbe. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden hat ein Verteidiger einen Freispruch für seinen Mandanten verlangt. Zuvor hatte es in dem Verfahren eine gutachterliche Einschätzung zum Spürhund-Einsatz bei den Ermittlungen gegeben.

Die Geruchsspuren, die im Frühjahr 2021, fast anderthalb Jahre nach dem Einbruch gefunden worden sein sollen, hätten «keinerlei Beweiswert», sagte Rechtsanwalt Andreas Boine am Dienstag im Prozess vor dem Landgericht Dresden unter Verweis auf die Erklärungen von Sachverständigen am vergangenen Freitag. Damit sei das Beweisprogramm für den 23-Jährigen, der eine Jugendstrafe wegen des Diebstahls der 100 Kilo-Goldmünze aus dem Berliner Bodemuseum 2017 verbüßt, «erschöpft».

Ein Wissenschaftler und eine Mantrailing-Expertin hatten erklärt, dass der Geruch eines Menschen schon nach 24 Stunden verflogen ist und die Fährten zu alt und nicht mehr aufnehmbar waren. Boine verwies auch darauf, dass sein Mandant am Tatmorgen in einer Berliner Klinik behandelt wurde. Mit der Verhaftung im Sommer 2021 habe dieser seinen Platz im offenen Vollzug und seine Ausbildung verloren, was nicht im Sinne einer Jugendstrafe sei.

Sechs 23 bis 28 Jahre alte Männer sind wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Sie stammen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie. Ihnen wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 25. November 2019 aus dem Schatzkammermuseum 21 Schmuckstücke mit insgesamt 4300 Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro gestohlen sowie Sachschäden von über eine Million Euro angerichtet haben.

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