Hat Schlagersängerin Melanie Müller (36) bei einem Konzert in Leipzig den Hitlergruß gezeigt? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht Leipzig beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ballermann-Sängerin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt. Der Vorfall soll sich bei einem Auftritt im September 2022 ereignet haben. «Dabei rief die Angeklagte Ost-, Ost-, Ostdeutschland und hob die Hand mehrfach zum Hitlergruß», sagte Staatsanwalt Thomas Schmelzer zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Leipzig. Die 36-Jährige, die in einem pinkfarbenen Kostüm mit kurzer Hose und langer Perlenkette um den Hals erschien, wies den Vorwurf zurück.
Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehalten, erklärte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: «Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi». Aus dem Publikum seien zahlreiche rechtsextreme Sprüche skandiert worden. Als Melanie Müller diese mitbekam, hab sie das Konzert abgebrochen, betonte der Verteidiger.