Nach dem Mord in einem baufälligen Getreidespeicher in Leipzig will die Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Leipzig nicht akzeptieren. Die Anklagebehörde habe Revision eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Wegen der Tötung eines 25-Jährigen in der Speicherruine war ein 20-Jähriger am Montag nach Jugendstrafrecht zu neuneinhalb Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden.
Anklage sah mehr Mordmerkmale als das Gericht
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft wegen Mordes aus Heimtücke, Habgier und Ermöglichung einer anderen Straftat gefordert. Das Gericht folgte dem nicht und sah nur das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte bereits nach der Urteilsverkündung angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen, sollte das Gericht nicht alle Mordmerkmale anerkennen.