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Lärmaktionsplan für Frankfurter Flughafen vor Bundesgericht

Ein Flugzeug landet auf dem Frankfurter Flughafen. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild
Ein Flugzeug landet auf dem Frankfurter Flughafen. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich heute mit einer Klage gegen den Lärmaktionsplan Hessen. Eine Frau, die in der Nähe des Frankfurter Flughafens wohnt, fordert besseren Schutz vor Verkehrslärm von Deutschlands größtem Flughafen. Dafür solle der Lärmaktionsplan von 2014 überarbeitet werden. Er wird aus Sicht der Klägerin den Anforderungen der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie nicht gerecht.

In der Vorinstanz hatte die Anwohnerin keinen Erfolg: Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hielt die Frau für nicht klagebefugt. Nun muss das Gericht in Leipzig prüfen, ob sie sich auf die Umgebungslärmrichtlinie berufen kann und ob diese gegebenenfalls dem Lärmaktionsplan entgegensteht. Es wird noch am selben Tag ein Urteil erwartet.

Ein Teil des Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2014 bezieht sich auf den Frankfurter Flughafen. Er umfasst etwa eine Dokumentation und Bewertung der vom Flughafen ausgehenden und für das Jahr 2020 prognostizierten Lärmbelastungen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Flugzeug landet auf dem Frankfurter Flughafen. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild