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Kritik nach Verlegung von Transperson in Frauengefängnis

Kritik nach Verlegung von Transperson in Frauengefängnis
Eine Vereinbarung zwischen Sachsen und Thüringen regelt, dass zu Haftstrafen verurteilte Frauen aus Thüringen ihre Haft in der JVA Chemnitz absitzen. (Archivbild) / Foto: Jan Woitas/dpa
Von: DieSachsen News
Die Verlegung einer Transperson von Thüringen ins Frauengefängnis in Sachsen wirft erneut ein Schlaglicht auf das Selbstbestimmungsgesetz. Wie es dazu kam und was gefordert wird.

Eine noch als Mann verurteilte Gefangene hat während ihrer Haft in Thüringen offiziell ihr Geschlecht geändert und ist deshalb nun ins Frauengefängnis nach Chemnitz verlegt worden. Eine solche Verlegung habe es in Thüringen zuvor noch nicht gegeben, hieß es aus dem Thüringer Justizministerium. 

Thüringen verfügt selbst über keine Haftplätze für Frauen. Eine Vereinbarung mit dem Nachbarbundesland regelt, dass Frauen aus Thüringen im Frauengefängnis in Chemnitz ihre Strafe absitzen. 

Dass die Person nun tatsächlich in ein Frauengefängnis verlegt wurde, sei aufgrund einer einstweiligen Anordnung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt erfolgt, hieß es seitens des Ministeriums. Die Änderung des offiziellen Geschlechtseintrags im Personenstandsregister der Gefangenen sei durch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz möglich gewesen. 

Die nun in die JVA Chemnitz verlegte Person ist nach Informationen der «Thüringer Allgemeinen» wegen sexuellen Missbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. 

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Forderung: Gesetz soll nachgebessert werden

Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) reagierte auf den Fall mit der Forderung, dass die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag nachgeschärft werden müsse. «Gerade im Justizvollzug zeigen sich die praktischen Probleme des Gesetzes. Hier geht es um den Schutz von Mitgefangenen und um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats», so Meißner. «Wer gesellschaftliche Akzeptanz für das Selbstbestimmungsgesetz erhalten will, muss verhindern, dass es für sachfremde Zwecke missbraucht wird.»

Die Verlegung nach Chemnitz vor wenigen Tagen hat nun auch bei der AfD-Fraktion des Thüringer Landtags zur Kritik geführt. Nach Ansicht des für Strafvollzug zuständigen Sprechers der Fraktion, Marek Erfurth, zeigt der Fall ein eigentümliches Verständnis von Selbstbestimmung: Die verurteilte Person dürfe über ihren Geschlechtseintrag bestimmen, die weiblichen Gefangenen hingegen nicht darüber, mit wem sie künftig untergebracht würden.

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