Ein Journalist ist mit seiner Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) wegen Auskünften zur Spionagesoftware «Pegasus» gescheitert. Der BND ist zu Auskünften über den Erwerb und Einsatz der Software nicht verpflichtet, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einer Mitteilung zufolge entschied. Dem Kläger stehen demnach auf der Grundlage des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs der Presse die begehrten Auskünfte nicht zu.
Die Spionagesoftware «Pegasus» wurde den Angaben nach von dem israelischen Technologieunternehmen NSO Group Technologies Limited entwickelt. Mit der Hilfe von «Pegasus» können mobile Endgeräte mit den Betriebssystemen iOS oder Android ausgespäht werden. Die Software ermöglicht einen Zugriff auf Daten sowie die Aktivierung von integrierten Mikrofonen und Kameras. Der BND hatte die Auskunft über Erwerb und Einsatz der Software mit der Begründung verweigert, dass er zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten beträfen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung nehme.