Im Streit um einen Beschluss des Deutschen Bundestags haben Anhänger der Israel-Boykott-Kampagne BDS eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bewertete die Klage gegen die Entscheidung des Parlaments als verfassungsrechtliche Streitigkeit. Damit sei die Klage vor den Verwaltungsgerichten unzulässig, zuständig seien die Verfassungsgerichte der Länder oder das Bundesverfassungsgericht, hieß es in der Begründung.
Der Vorsitzende des 6. Senats, Ingo Kraft, hatte in der mündlichen Verhandlung betont, dass der Beschluss des Parlaments eine politische Meinungsäußerung gewesen sei und keine rechtliche Verbindlichkeit habe.