Das Budapester Stadtgericht hat die non-binäre deutsche Person Maja T. zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Richter Jozsef Sos, der das Urteil verlas, sah es als erwiesen an, dass die 25-jährige Person aus der linken Szene in Deutschland an blutigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt war. Der Verdacht der politischen Einflussnahme und Bedenken wegen der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn überschatteten das Verfahren, das sich über ein knappes Jahr hinzog.
Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Maja T. und die Staatsanwaltschaft kündigten Berufung an. Der Richterspruch stellt die Straftatbestände der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fest. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Richter Sos. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre Gefängnis verlangt, die Verteidigung einen Freispruch.