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Bundesgericht prüft weitere Klage gegen Westumfahrung Halle

Bundesgericht prüft weitere Klage gegen Westumfahrung Halle
Das Bundesverwaltungsgericht muss über eine Klage entscheiden. / Foto: Jan Woitas/dpa
Von: DieSachsen News
Die Planungen für die Westumfahrung Halle sind mehr als 20 Jahre alt, das Teilstück der A143 ist längst im Bau - und dennoch hat sich das Bundesverwaltungsgericht wieder damit befasst.

Die Westumfahrung Halle der Autobahn 143 hat erneut das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Der Umweltschutzverband Nabu hat geklagt, um die Planungen für das knapp 13 Kilometer lange Teilstück aufheben zu lassen oder zumindest einen Baustopp zu erreichen und die Inbetriebnahme der Autobahn zu verhindern. 

Die Planungen für die Westumfahrung Halle sind schon mehr als 20 Jahre alt. Der südliche Teil ist schon seit 2004 befahrbar, im nördlichen Teil hakte es immer wieder in Umweltfragen. Zweimal hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits Klagen dazu auf dem Tisch. 2019 gab es grünes Licht für den Bau, seitdem wird an der Vollendung der Westumfahrung gearbeitet. Das Teilstück soll die A38 mit der A14 verbinden und den Autobahnring um Halle schließen.

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Stickstoffbelastung bestimmter Flächen im Fokus

Dem Nabu geht es bei der erneuten Klage um den Schutz der Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich von Halle, die von der neuen Trasse durchquert wird. Es handelt sich um ein besonders sensibles Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet). Im Laufe der mehrfach ergänzten Planungen wurden dort bestimmte Erweiterungsflächen einbezogen, bei denen aus Sicht des Nabu nicht ausreichend geprüft wurde, wie sich die Stickstoffbelastung durch den Verkehr auf der Autobahn auf sie auswirkt.

Die Bundesrichter machten in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass eine nachträgliche Aufhebung der Planungen nicht infrage kommt. Die Naturschützer könnten höchstens erreichen, dass der sogenannte Planfeststellungsbeschluss außer Vollzug gesetzt wird - die Autobahn also nicht weitergebaut oder zumindest in Betrieb genommen wird, bis die Verträglichkeitsprüfungen für die Erweiterungsflächen nachgeholt worden sind.

Ob das so kommt oder ob die Autobahn planmäßig weitergebaut werden kann und in einigen Jahren für den Verkehr freigegeben wird, will der Senat noch beraten. Ein Urteil soll am 6. Mai verkündet werden.

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