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Biologische Waffe und Sprengstoff: 17-Jähriger verurteilt

Vor rund einem Jahr hatte es im Zusammenhang mit dem Fall eine Razzia gegeben. (Archivbild)  / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Vor rund einem Jahr hatte es im Zusammenhang mit dem Fall eine Razzia gegeben. (Archivbild) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Er experimentierte im Garten seiner Eltern mit Gift und explosiven Stoffen und geriet in den Fokus der Ermittler. Nun entschied ein Gericht.

Unter anderem wegen Herstellung und Besitzes einer biologischen Waffe ist ein 17-Jähriger aus Zeithain (Kreis Meißen) zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Weil er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes nicht als gefährlich gelte, wurde keine Freiheitsstrafe verhängt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Riesa der Deutschen Presse-Agentur. Der 17-Jährige muss auf Weisung des Gerichts an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen, um die Ursachen für sein Verhalten zu ergründen.

Der Angeklagte hatte sich vor Gericht geständig gezeigt, so der Sprecher. Der damals 16-Jährige war vor rund einem Jahr ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten, weil er den Ermittlungen nach ein extrem giftiges Gemisch aus Ricin und Aconitin hergestellt hatte. 13 Mal hat er zudem online Chemikalien bestellt, aus denen er Böller gebastelt hat, die er im Garten oder in der Nähe des Hauses seiner Eltern explodieren ließ.

Das Gericht ist in seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Diese sah keine Hinweise, dass der junge Mann jemanden habe schädigen oder verletzen wollen. Stattdessen trieb ihn ein wissenschaftliches und experimentelles Interesse an, so die Ermittler. Wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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