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BGH: Müssen Geschäfte im Lockdown die volle Miete zahlen?

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof". Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof". Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am heutigen Mittwoch (9.00 Uhr), ob Geschäfte im Corona-Lockdown weiter die volle Miete zahlen müssen. Im konkreten Fall geht es um eine Filiale des Textil-Discounters Kik im Raum Chemnitz, die von den Geschäftsschließungen in Sachsen von 19. März bis 19. April 2020 betroffen war. Das Oberlandesgericht Dresden hatte entschieden, dass Kik für diese Zeit nur die halbe Miete zahlen muss. Dagegen haben das Unternehmen und der Vermieter Revision in Karlsruhe eingelegt. Ob es nach der Verhandlung gleich ein Urteil gibt, ist offen.

Seit dem Jahreswechsel 2020/21 ist gesetzlich klargestellt, dass gewerbliche Mieter eine Anpassung ihres Mietvertrags verlangen können, wenn sie wegen Corona-Maßnahmen schließen müssen oder ihr Geschäft nur mit starken Einschränkungen öffnen dürfen. Es muss aber jeder Fall einzeln geprüft werden, und die Vorschrift schreibt auch nicht vor, dass ein Teil der Miete erlassen wird. Denkbar ist auch, dass sie später voll nachgezahlt werden muss. Das BGH-Urteil hat deshalb grundsätzliche Bedeutung. (Az. XII ZR 8/21)

Ankündigung des BGH

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags zur Rechtslage

BT-Ausschuss im Dezember 2020 zur Problematik, S. 13-15

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH