Sachsens Regierung schaltet ihre Facebook-Seite nicht ab. Die Staatskanzlei geht juristisch gegen eine entsprechende Untersagungsverfügung der Landesdatenschutzbeauftragten vor. «Wir werden fristgemäß Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Dresden erheben», sagte der zuständige Amtschef Thomas Popp am Freitag in Dresden. Diese werde am Wochenende eingereicht. Man handele nicht rechtswidrig, vielmehr sei es die Untersagung. «Die Klage hat aufschiebende Wirkung, wir beabsichtigen, unsere Fanpages bis zu einem rechtskräftigen Urteil weiter zu betreiben.»
Die Staatskanzlei beantragt laut Popp, Facebook/Meta zur Klärung der Sache beizuladen und das Verfahren bis zum Abschluss des anhängigen Musterverfahrens auf Bundesebene auszusetzen. «Wir haben eine andere Rechtsauffassung.» Danach bestehe keine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung von Meta und der Staatskanzlei, erklärte er zur Begründung. Für Erhebung und Weiterverarbeitung der Daten sei allein Meta rechtlich verantwortlich. Die Staatskanzlei bediene sich eines Mediums, um ihren Informationsauftrag zu erfüllen. «Wir sind Nutzer einer Plattform und bespielen sie, nicht Anbieter.» An ihn müsse sich der Datenschutz wenden, wenn der Probleme sehe.