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Sachsens Regierung kämpft gegen Untersagung der Facebook-Seite vor Gericht

Auf dem Bildschirm eines Smartphones sieht man das Logo von Facebook. / Foto: Fabian Sommer/dpa
Auf dem Bildschirm eines Smartphones sieht man das Logo von Facebook. / Foto: Fabian Sommer/dpa

Die Staatskanzlei des Freistaates Sachsen legt Anfechtungsklage gegen die Abschaltung der Facebook-Seite ein.

Sachsens Regierung schaltet ihre Facebook-Seite nicht ab. Die Staatskanzlei geht juristisch gegen eine entsprechende Untersagungsverfügung der Landesdatenschutzbeauftragten vor. «Wir werden fristgemäß Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Dresden erheben», sagte der zuständige Amtschef Thomas Popp am Freitag in Dresden. Diese werde am Wochenende eingereicht. Man handele nicht rechtswidrig, vielmehr sei es die Untersagung. «Die Klage hat aufschiebende Wirkung, wir beabsichtigen, unsere Fanpages bis zu einem rechtskräftigen Urteil weiter zu betreiben.»

Die Staatskanzlei beantragt laut Popp, Facebook/Meta zur Klärung der Sache beizuladen und das Verfahren bis zum Abschluss des anhängigen Musterverfahrens auf Bundesebene auszusetzen. «Wir haben eine andere Rechtsauffassung.» Danach bestehe keine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung von Meta und der Staatskanzlei, erklärte er zur Begründung. Für Erhebung und Weiterverarbeitung der Daten sei allein Meta rechtlich verantwortlich. Die Staatskanzlei bediene sich eines Mediums, um ihren Informationsauftrag zu erfüllen. «Wir sind Nutzer einer Plattform und bespielen sie, nicht Anbieter.» An ihn müsse sich der Datenschutz wenden, wenn der Probleme sehe.

Der Bescheid würdige das «nicht in entsprechender Weise» und «vernachlässigt die essenzielle Rolle, die soziale Medien in der heutigen Informationsgesellschaft spielen», kritisierte Popp. «Datenschutzbelange dürfen nicht absolut gesetzt und quasi mit der Brechstange durchgesetzt werden.»

Die Landes-Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert sieht laut ihrer Anordnung von Anfang Juli durch die Nutzung einer Facebook-Fanpage eine gemeinsame Verantwortlichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Aus ihrer Sicht kann die Staatskanzlei die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzrechts nicht nachweisen, der Schutz der Grundrechte der Bürger sei jedoch essenziell. Öffentlichkeitsarbeit dürfe nur auf rechtmäßige Weise betrieben werden, die Nutzung von Facebook hingegen sei derzeit ohne Rechtsverstöße unmöglich.

Aus Sicht der Staatsregierung solle ein freiwillig von Bürgern genutzter Informationskanal «einseitig abgeschnitten werden». Da Hunderts Bescheid dem des Bundesdatenschutzbeauftragten gegen das Bundespresseamt vom Februar «nahezu eins zu eins» entspreche, «halten wir eine Aussetzung im Musterverfahren für zielführend», sagte der Jurist. Er geht davon aus, dass die Sache am Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden wird - was der Erfahrung nach Jahre dauern könne. Datenschutz habe einen hohen Stellenwert für die Regierung, eine rechtskräftige Entscheidung werde akzeptiert und umgesetzt.

Nach Angaben von Regierungssprecher Ralph Schreiber haben Staatskanzlei, Ministerpräsident und «so geht sächsisch.de» bei Facebook zusammen 421 287 Follower. Laut Popp ist Sachsen das bisher einzige Bundesland mit einer solchen Verfügung. Dabei hatten die Länder-Datenschutzbeauftragten im März 2022 im Grundsatz beschlossen, in dieser Frage gemeinsam vorzugehen. Eine europäische Datenschutz-Grundverordnung sei «absolut nötig», sagte er, kritisierte aber den «Absolutheitsanspruch» in Deutschland. Die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte müssten gegeneinander abgewogen werden. Beim Datenschutz «ja keine Lücke zu lassen, das ist etwas, was uns insgesamt behindert».

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