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Sächsische Staatskanzlei muss Facebook-Seite abschalten: Datenschutzbeauftragte verbietet Verarbeitung personenbezogener Daten

Auf dem Bildschirm eines Smartphones sieht man das Logo von Facebook. / Foto: Fabian Sommer/dpa
Auf dem Bildschirm eines Smartphones sieht man das Logo von Facebook. / Foto: Fabian Sommer/dpa

Im Streit um die Facebook-Seite der sächsischen Landesregierung hat die Datenschutzbeauftragte nun ein Urteil gefällt: Die Staatskanzlei muss ihre Facebook-Seite abschalten.

Die Sächsische Staatskanzlei muss ihre Facebook-Seite abschalten. «Wesentliche Kritikpunkte, die sich hauptsächlich aus der bisherigen Rechtsprechung und einem Gutachten der Datenschutzkonferenz ergeben, konnten in der Stellungnahme der Sächsischen Staatskanzlei nicht entkräftet werden», sagte die Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert am Freitag in Dresden. Nach wie vor bestehe bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Nutzung einer Facebook-Fanpage eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit dem Meta-Konzern. Aktuell könne die Staatskanzlei die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzrechts jedoch nicht nachweisen.

«Es ist jedoch essenziell, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden», sagte Hundert. Auch aufgrund ihrer Vorbildwirkung sollten sich öffentliche Stellen an Recht und Gesetz halten. Öffentlichkeitsarbeit dürfe nur auf rechtmäßige Weise betrieben werden. Die Nutzung von Facebook hingegen sei derzeit ohne Rechtsverstöße unmöglich.

Demnach ist die Datenschutzbeauftragte befugt, die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung zu verbieten. Hundert kritisierte, dass die Staatskanzlei mit ihrer Facebook-Seite gegen das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verstoße. Denn ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage werden Cookies auf den Geräten der Nutzerinnen und Nutzer gesetzt beziehungsweise personenbezogene Daten erhoben. Diese werden dann an Facebook übermittelt und zu hochangereicherten personenbezogenen Werbeprofilen verarbeitet. Die Staatskanzlei hat nun vier Wochen Zeit, um beim Verwaltungsgericht Dresden eine Klage einzureichen.

Hundert mahnte auch andere öffentliche Stellen im Freistaat, sich nicht hinter dem Verfahren gegen die Staatskanzlei zu verstecken, sondern aktiv und umgehend die datenschutzwidrige Nutzung ihrer Facebook-Seiten zu beenden.

Regierungssprecher Ralph Schreiber kündigte an: «Wir werden die Entscheidung nun sorgfältig prüfen und uns intensiv mit der Begründung auseinandersetzen.» Dabei werde vor allem der verfassungsrechtliche Auftrag - die Bürger zeitnah, angemessen und zielgerichtet zu informieren - eine zentrale Rolle spielen.

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