Ermittlungen wegen Betrugsverdachts bei Corona-Testcentern in Görlitz und Zittau
Umfangreiche Ermittlungen gegen mehrere Beschuldigte
Die Staatsanwaltschaft Görlitz und die Polizeidirektion Görlitz, Kriminalpolizeiinspektion, führen derzeit Ermittlungen gegen mehrere Personen. Unter den Beschuldigten befinden sich ein 62-jähriger Deutscher sowie eine 28-Jährige mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit. Ihnen wird unter anderem Betrug im besonders schweren Fall in mindestens 58 Fällen vorgeworfen.
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen sollen die Beschuldigten in den Jahren 2021 bis 2023 als verantwortliche Handelnde verschiedener Unternehmen in Görlitz und Zittau sogenannte Corona-Testcenter betrieben haben. Dabei steht der Verdacht im Raum, dass tatsächlich nicht durchgeführte Corona-Tests in großem Umfang gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen abgerechnet wurden.
Mutmaßlicher Schaden in Millionenhöhe
Den Ermittlern zufolge sollen durch die Abrechnungen bis zum Jahr 2022 Auszahlungen in einem geschätzten Gesamtvolumen von rund 1,35 Millionen Euro veranlasst worden sein. Die genaue Höhe des Schadens ist weiterhin Gegenstand der Untersuchung. Ob und in welchem Umfang die Abrechnungen tatsächlich unrechtmäßig erfolgten, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.
Durchsuchungen in mehreren Bundesländern
Im Zusammenhang mit dem Verfahren fanden am 12. und 13. Oktober Durchsuchungsmaßnahmen in mehreren Bundesländern statt, darunter auch in Zittau. Ziel der Maßnahmen war es nach Angaben der Behörden, Beweismittel zu sichern und den Verdacht weiter zu prüfen.
Bereits am 6. Oktober hatte das Amtsgericht Görlitz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz gegen zwei Beschuldigte Haftbefehle erlassen. Ein Beschuldigter befindet sich seither in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt. Der Haftbefehl gegen die Beschuldigte wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Ermittlungen dauern an
Die Behörden betonen, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Weitere Auswertungen und Prüfungen sollen nun klären, welche Personen in welchem Umfang an den mutmaßlichen Abrechnungen beteiligt waren und welche Folgen sich daraus ergeben. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.