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Sachsen verlängert Corona-Schutzverordnung bis Mitte Juli

Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin. / Foto: Felix Kästle/dpa/Symbolbild
Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin. / Foto: Felix Kästle/dpa/Symbolbild

Sachsens Regierung hat die Corona-Schutzverordnung angesichts steigender Infektionszahlen um vier Wochen bis zum Beginn der Sommerferien verlängert. Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen werden damit bis einschließlich 16. Juli aufrechterhalten, wie das Sozialministerium am Dienstag mitteilte. Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr müssen mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. In Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht, in Pflegeeinrichtungen zudem eine Testpflicht. Mit der Verlängerung der Corona-Maßnahmen soll auch der allgemein hohen Auslastung der Krankenhäuser Rechnung getragen werden, hieß es.

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