Sachsen lockert von diesem Freitag an seine strengen Corona-Schutzmaßnahmen. Viele bislang geschlossene Einrichtungen können unter der Maßgabe von 2G (genesen oder geimpft) oder mit der 2G-plus-Regel wieder besucht werden. In diesem Fall ist ein tagesaktueller Corona-Test erforderlich. Er entfällt, wenn man etwa eine Boosterimpfung nachweisen kann oder die zweite Impfung noch relativ frisch ist. Gleiches gilt für junge Menschen im Alter bis 18 und für Leute, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Eine entsprechende Schutzverordnung beschloss das Kabinett am Mittwoch in Dresden.
Sie soll bis 6. Februar gelten und enthält eine Rückfalloption: Wenn die Überlastungsstufe in den Krankenhäusern erreicht ist oder die Inzidenz in den Landkreisen und Kreisfreien Städten auf über 1500 steigt, werden die Erleichterungen wieder aufgehoben. Die Überlastungsstufe tritt in Kraft, wenn an drei Tagen in Folge in Krankenhäusern 1300 Betten auf Normalstationen und 420 Betten auf Intensivstationen mit Covid-19-Patienten belegt sind. Unterhalb der Stufen gelten Erleichterungen, oberhalb Verschärfungen. Angesichts der bevorstehende Pandemie-Welle mit der Omikron-Variante appellierte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) an die Vorsicht.