Das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung hat in einer Sondersitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat beschlossen. Sie tritt ab dem 8. November 2021 in Kraft und ist bis einschließlich 25. November 2021 gültig.
2G-Regel in Sachsen mit Maskenpflicht und Kontakterfassung
In Reaktion auf die aktuelle Infektionslage sowie das weiterhin dynamische Infektionsgeschehen wurden Anpassungen an den Bestimmungen in der Vorwarn- und Überlastungsstufe vorgenommen.
In der Vorwarnstufe reicht die 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan nicht mehr aus, sondern die 2G-Regelung wird hier obligatorisch:
- Innengastronomie
- Veranstaltung und Feste in Innenräumen
- den Innenbereich von Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- den Innenbereich von Clubs, Bars und Diskotheken
- sämtliche Großveranstaltungen.
Die Regelungen des 2G-Optionsmodells gelten in diesem Fall nicht – vielmehr Maskenpflicht abseits des eigenen Platzes, Kontakterfassung sowie Abstandsgebot und sich daraus ergebende Kapazitätsbeschränkungen. Für Beschäftigte in den oben genannten Bereichen greift keine 2G-Regelung, sie können auch mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung und einem tagesaktuellen negativen Testnachweis arbeiten.