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Pflegende Angehörige wissen zu wenig über Freistellung

Pflegende Angehörige wissen zu wenig über Freistellung
Eine Pflegefachkraft hilft in der ambulanten Pflege einer Frau beim Umsetzen. / Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
Von: DieSachsen News

Die Möglichkeit für Angehörige von Pflegebedürftigen, sich im akuten Pflegefall kurzfristig von der Arbeit freistellen zu lassen, ist nach Beobachtung der Krankenkasse AOK Plus vielen Menschen nicht bekannt. Seit bereits acht Jahren gebe es das Pflegezeitgesetz mit der Möglichkeit einer bis zu zehntägigen Freistellung, erinnerte die Kasse am Freitag. Dafür gebe es Pflegeunterstützungsgeld von den Krankenkassen.

Die AOK Plus ist mit knapp 3,5 Millionen Versicherten größte gesetzliche Kranken- und Pflegekasse in Thüringen und Sachsen. Darunter waren Ende 2022 rund 282.700 Pflegebedürftige, wobei 235.000 von ihnen zu Hause von Angehörigen betreut wurden.

Bei AOK-Versicherten in Thüringen sei die kurzfristige Pflegefreistellung im vergangenen Jahr von 557 Angehörigen in Anspruch genommen worden, in Sachsen betraf dies 1027 Angehörige Freistellungstage. Im Durchschnitt seien in den beiden Ländern 545 Euro Lohnersatz für diese Zeit ausgezahlt worden.

Die bis zu zehn Freistellungstage benötigen Angehörige nach Angaben einer AOK-Sprecherin vor allem, um die Pflege zu organisieren und sich über entsprechende Angebote zu informieren.

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Das Pflegezeitgesetz ermöglicht berufstätigen Angehörigen von Pflegebedürftigen unter anderem auch eine bis zu sechsmonatige Pflege-Auszeit mit einem zinslosen Darlehen.

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