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Ermittlungen wegen Anschlagsplänen gegen Sachsens Ministerpräsident eingestellt

Ermittlungen wegen Anschlagsplänen gegen Sachsens Ministerpräsident eingestellt
Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen. / Foto: Robert Michael/dpa
Von: DieSachsen News

Gut zwei Jahre nach umfangreichen Durchsuchungen wegen mutmaßlicher Anschlagpläne gegen Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sind die Ermittlungen eingestellt worden. Es habe sich kein hinreichender Tatverdacht gegen die zehn Deutschen im Alter von 34 bis 66 Jahren ergeben, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mit.

«Nach eingehender Prüfung der vollständigen Kommunikation der Beschuldigten gab es zu keinem Zeitpunkt den notwendigen festen Tatentschluss zu einer Gewalttat», hieß es.

Die Ermittlungen waren durch einen Bericht des ZDF-Magazins «Frontal 21» ins Rollen gekommen. Dabei ging es um Morddrohungen gegen Kretschmer, die in der Telegram-Gruppe «Dresden Offlinevernetzung» geäußert worden sein sollen. Daraufhin war gegen die Männer wegen des Verdachts ermittelt worden, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben.

«Die im nicht öffentlichen, mehrstündigen Chat erwähnten Gedanken zum sächsischen Ministerpräsidenten waren knapp, unkonkret und realitätsfern», konstatierte die Generalstaatsanwaltschaft nun. Zudem seien «die pauschalen Formulierungen» von den Beschuldigten selbst wieder relativiert worden.

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Bei den Durchsuchungen in Dresden und dem Umland Mitte Dezember 2021 waren den Angaben zufolge auch Waffen gefunden worden. Die hätten nach Darstellung der Gruppe aber nur der Selbstverteidigung dienen sollen, so die Generalstaatsanwaltschaft. «Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigten fest entschlossen waren, die sichergestellten Waffen für etwaige Anschlagspläne zu nutzen, gab es nicht.»

Gegen einen Beschuldigten sei aber Anklage wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz erhoben worden. Gegen einen weiteren wurde ein Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz beantragt.

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