Der Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit lässt sich manchmal in Monaten messen. In diesem Fall sind es mindestens 18.
Im Februar 2024 beauftragte der Dresdner Stadtrat die Verwaltung, eine Satzung zum Zweckentfremdungsverbot auszuarbeiten. Seither ist Leipzig vorgeprescht, hat eine eigene Regelung in Kraft gesetzt – und kann messbare Ergebnisse vorweisen. Über 750 bislang als Ferienwohnungen genutzte Wohnungen stehen in der Messestadt inzwischen wieder dem normalen Mietmarkt zur Verfügung, wie die Leipziger Volkszeitung am Montag berichtete. In Dresden gibt es die Satzung noch nicht. Der Entwurf soll nun "Anfang des zweiten Quartals 2026" in die Stadtratsgremien eingebracht werden.