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Zu langsam gegen Wohnungsnot? Dresden hinkt Leipzig deutlich hinterher

Zu langsam gegen Wohnungsnot? Dresden hinkt Leipzig deutlich hinterher
Eine möblierte Wohnung – ob sie dauerhaft vermietet oder als Ferienwohnung angeboten wird, entscheidet künftig womöglich eine Satzung. Symbolbild: pixabay/jarmoluk
Von: Cornelius de Haas
Leipzig hat seit September 2024 ein Zweckentfremdungsverbot. Seitdem kehren dort über 750 Ferienwohnungen auf den regulären Mietmarkt zurück. Dresden arbeitet noch an der Satzung – und nennt Personalengpässe als Grund.

Der Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit lässt sich manchmal in Monaten messen. In diesem Fall sind es mindestens 18.

Im Februar 2024 beauftragte der Dresdner Stadtrat die Verwaltung, eine Satzung zum Zweckentfremdungsverbot auszuarbeiten. Seither ist Leipzig vorgeprescht, hat eine eigene Regelung in Kraft gesetzt – und kann messbare Ergebnisse vorweisen. Über 750 bislang als Ferienwohnungen genutzte Wohnungen stehen in der Messestadt inzwischen wieder dem normalen Mietmarkt zur Verfügung, wie die Leipziger Volkszeitung am Montag berichtete. In Dresden gibt es die Satzung noch nicht. Der Entwurf soll nun "Anfang des zweiten Quartals 2026" in die Stadtratsgremien eingebracht werden.

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Warum dauert es so lange?

Die Dresdner Stadtverwaltung begründet die Verzögerung mit zwei Faktoren: fachlichen Anforderungen und Personalengpässen. Die Aufgabe sei neu und erfordere juristische Einarbeitung – zusätzlich zu bestehenden, teils höher priorisierten Aufgaben, darunter das Förderbedarfskonzept für den sozialen Wohnungsbau.

Das ist nachvollziehbar, aber auch unbefriedigend. Denn die Stadtverwaltung betont gleichzeitig, dass sie sich seit geraumer Zeit im "kontinuierlichen Fachaustausch" mit Leipzig befindet – inklusive Abstimmung über rechtliche Rahmenbedingungen, Satzungsaufbau und den zu erwartenden Personalbedarf. Wer vom Nachbarn lernt, muss das Rad nicht neu erfinden. Warum die Erkenntnisse aus diesem Austausch die Erstellung nicht beschleunigt haben, bleibt offen.

Was die Zahlen sagen

Der Dresdner Wohnungsmarkt gilt seit etwa 2013 als angespannt – das ist keine neue Erkenntnis, sondern eine amtliche Einschätzung der Stadtverwaltung selbst. Konkret bedeutet das: Die Stadt kann dem Wohnraummangel nach eigener Einschätzung nicht auf andere Weise in angemessener Zeit abhelfen.

Gleichzeitig hat sich der Anteil der Ferienwohnungen am Gesamtwohnungsbestand Dresdens von 0,4 Prozent im Jahr 2018 auf 0,7 Prozent im Jahr 2025 fast verdoppelt. Im Städtevergleich liegt Dresden damit noch im moderaten Bereich – aber die Richtung ist eindeutig. Die Verwaltung selbst beschreibt nicht die absolute Zahl, sondern "die Dynamik der Entwicklung" als das eigentliche Problem.

Politischer Druck aus dem Landtag

Thomas Löser, wohnungspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag und einst selbst Stadtrat in Dresden, macht aus seiner Ungeduld keinen Hehl. Seine Partei hatte die gesetzliche Grundlage für kommunale Zweckentfremdungsverbote auf Landesebene durchgesetzt. Nun verweist er auf Leipzig als Beleg dafür, dass das Instrument funktioniert – und fragt, worauf Dresden noch warte.

Der politische Druck ist berechtigt. Dass eine Maßnahme, die der Stadtrat selbst beschlossen hat, mehr als zwei Jahre zur Vorbereitung benötigt, während die Nachbarstadt bereits Ergebnisse zeigt, ist schwer zu erklären – unabhängig davon, wie real die genannten Kapazitätsprobleme sind.

Was jetzt zählt

Der angekündigte Zeitplan ist die letzte Chance, den Rückstand noch einigermaßen glaubwürdig aufzuholen. Wenn der Satzungsentwurf tatsächlich Anfang April in die Gremien kommt, könnte Dresden noch in diesem Jahr eine eigene Regelung in Kraft setzen. Jede weitere Verschiebung würde die Frage aufwerfen, ob hinter den Verzögerungen nur Kapazitätsprobleme stecken – oder auch fehlender politischer Wille.

Hintergrund: Das sächsische Landesrecht erlaubt Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt seit einigen Jahren, per Satzung die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen zu regulieren oder zu untersagen. Leipzig war die erste sächsische Großstadt, die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat.

Cornelius de Haas
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Cornelius de Haas

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