Dresden. Wenn die SG Dynamo Dresden am 2. Mai den 1. FC Kaiserslautern im Rudolf-Harbig-Stadion empfängt, blickt die Stadt auf eine sportlich spannende, aber sicherheitstechnisch herausfordernde Konstellation. Nach der 1:3-Niederlage bei Fortuna Düsseldorf am vergangenen Wochenende will die SGD vor heimischer Kulisse den nächsten wichtigen Schritt in Richtung Klassenerhalt machen. Die Ausgangslage ist dabei durchaus positiv: Dynamo hat den Verbleib in der 2. Bundesliga weiterhin fest im Visier und die Chancen auf ein rettendes Ufer stehen gut. Dennoch hat die Landeshauptstadt die Begegnung offiziell als Hochrisikospiel eingestuft - es ist bereits das zehnte Mal in der laufenden Spielzeit, dass eine solche Einstufung vorgenommen wurde.
Sicherheits-Marathon: Zehntes Hochrisikospiel im Harbig-Stadion
Was in früheren Jahren als seltene Maßnahme für absolute Derby-Kracher galt, hat sich in dieser Saison fast schon zum Standard entwickelt. Kaiserslautern ist bereits der zehnte Gegner, dessen Gastspiel unter verschärften Auflagen stattfindet. Die Liste der bisherigen Hochrisikospiele ist lang und umfasst prominente Namen wie Schalke 04, den 1. FC Magdeburg oder Hertha BSC. Diese Häufung verdeutlicht, dass die Stadt Dresden in dieser Spielzeit eine besonders vorsorgliche Strategie fährt. Die Einstufung bindet enorme personelle Ressourcen bei der Polizei und sorgt dafür, dass das Stadionumfeld am Spieltag einer strengen Kontrolle unterliegt, um einen friedlichen Ablauf für alle Beteiligten zu garantieren.
Pyrotechnik, Messer, Sturmhauben: Diese Gegenstände sind ab 10 Uhr verboten
Konkret bedeutet die Einstufung für den kommenden Samstag erneut den Erlass einer umfassenden Allgemeinverfügung. In der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr wird ein weiter Radius rund um das Stadion zur kontrollierten Zone erklärt. Der Geltungsbereich erstreckt sich wie gewohnt zwischen dem Lennéplatz, der Parkstraße, der Zinzendorfstraße und dem Straßburger Platz. Innerhalb dieses Bereichs ist es untersagt, Gegenstände mitzuführen, die potenziell zur Gewaltanwendung oder zur Umgehung polizeilicher Maßnahmen geeignet sind. Das Verbot umfasst neben Pyrotechnik und Messern auch explizit Vermummungsgegenstände wie Sturmhauben oder Maskierungen, um im Bedarfsfall eine klare Identifizierung zu ermöglichen.