Tödliche Flucht vor der Polizei: Mordanklage gegen Raser in Dresden erhoben
Dresden. Mit 95 km/h bei Rot in eine Kreuzung, ein Toter, am Ende ein Mordvorwurf - und doch ist der mutmaßliche Fahrer auf freiem Fuß: Nach einer tödlichen Verfolgungsfahrt im Mai hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen einen 23-jährigen Deutschen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden erhoben. Die Vorwürfe wiegen schwer: unter anderem Mord, verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs.
Was dem Beschuldigten vorgeworfen wird
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Mann am 9. Mai gegen 6.30 Uhr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln mit einem Kleintransporter von Bad Gottleuba-Berggießhübel nach Pirna gefahren sein, wo er an der Clara-Zetkin-Straße mit überhöhter Geschwindigkeit an Polizeibeamten vorbeigefahren sein soll. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf.
Gegen 7 Uhr stellten sie auf der B 172 Richtung Dresden wieder Sichtkontakt her. Der Beschuldigte soll versucht haben, sich der Kontrolle zu entziehen, und sein Tempo deutlich über die erlaubten 50 km/h hinaus erhöht haben – stellenweise auf bis zu 115 km/h. Die Fahrt führte über rund fünf Minuten von Pirna über Dohna bis zur Dohnaer Straße in Dresden; dabei soll er mehrere rote Ampeln überfahren haben, ohne abzubremsen.
An der Kreuzung Dohnaer Straße/Langer Weg soll der Beschuldigte dann mit 95 km/h bei Rot in den Kreuzungsbereich gefahren sein und – so der Vorwurf – mit Tötungsvorsatz mit dem Wagen eines 32-jährigen Deutschen kollidiert sein, der berechtigt in die Kreuzung einfuhr. Dessen Fahrzeug soll 75 Meter über den Asphalt geschleudert worden sein. Der 32-Jährige erlitt schwerste Verletzungen, an denen er am 13. Mai starb.
Haftbefehl aufgehoben - mögliche Schuldunfähigkeit
Der Beschuldigte wurde am 9. Mai vorläufig festgenommen und saß vom 10. Mai bis zum 1. Oktober in Untersuchungshaft. Dann hob das Landgericht den Haftbefehl auf: Es könne derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass der Mann bei der Tat schuldunfähig war. Seitdem ist er auf freiem Fuß. Er ist nicht vorbestraft und hat bislang keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Landgericht Dresden. Es gilt die Unschuldsvermutung. Einen Termin für die Hauptverhandlung wird das Gericht noch festlegen.