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Ausgerechnet an diesem Tag: Wann Dresdner den Stadtrat befragen dürfen

Außenaufnahme des Neuen Rathauses in Dresden mit seinem prägnanten Rathausturm und der goldenen St.-Benno-Statue an der Spitze. Im Vordergrund liegen eine grüne Rasenfläche, Straßenbeschilderungen sowie Laternenmasten unter leicht bewölktem Himmel.
Ort der nächsten Einwohnerfragestunde Ende November: Im Plenarsaal des Neuen Rathauses Dresden stellt sich der Stadtrat den Bürgerfragen. Anfragen müssen bis zum 5. November schriftlich bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Foto: CdH
Parallel zur Debatte über den Doppelhaushalt tagt die Einwohnerfragestunde. Welche Regeln gelten und wie Sie Ihre Anliegen jetzt einreichen.

Dresden. Wer Fragen zur Entwicklung der Stadt hat oder dem Stadtrat Anregungen mitgeben möchte, bekommt dazu Ende November Gelegenheit. Bei der nächsten Einwohnerfragestunde am Donnerstag, 26. November 2026, ab 16 Uhr im Plenarsaal des Neuen Rathauses können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter ortsansässiger Bürgerinitiativen direkt an den Stadtrat wenden.

Einreichen bis zum 5. November

Wichtig ist der Vorlauf: Die Fragen müssen vorab schriftlich eingereicht werden, und zwar bis Donnerstag, 5. November. Möglich ist das per Post an den Oberbürgermeister (Stadtverwaltung Dresden, Oberbürgermeister, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden), per E-Mail an plenum@dresden.de oder über ein Online-Formular unter www.dresden.de/einwohnerfragestunde. Damit die Anfrage öffentlich behandelt wird, muss im Betreff das Wort „Einwohnerfragestunde” stehen; außerdem bittet die Stadt um die Angabe der Wohnanschrift.

Was erlaubt ist – und was nicht

Pro Person ist eine Anfrage mit höchstens drei Unterfragen möglich; mehrere Anfragen zu verschiedenen Themen gehen nicht. Die Frage sollte sich direkt auf Belange der Stadt beziehen. Ausgeschlossen sind unter anderem Themen für nichtöffentliche Sitzungen, bereits früher beantwortete persönliche Einzelfälle, Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Sitzung sowie Anfragen, die Wertungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten.

Ausgerechnet an einem brisanten Sitzungstag

Die Fragestunde fällt auf einen Termin mit Gewicht: In derselben Sitzung entscheidet der Stadtrat voraussichtlich über den Doppelhaushalt 2027/2028, die damit verbundenen Kürzungen beim Nahverkehr und das Verkehrskonzept für den Dresdner Norden. Wer dazu eine Meinung hat, sollte allerdings eine Einschränkung kennen: Fragen zu Tagesordnungspunkten genau dieser Sitzung sind in der Einwohnerfragestunde nicht zulässig. Allgemeine Anliegen zur Stadtentwicklung lassen sich aber sehr wohl vorbringen.

Wie die Fragestunde abläuft

Ob eine Anfrage mündlich in der Sitzung oder schriftlich beantwortet wird, entscheidet der Oberbürgermeister in Absprache mit dem Ältestenrat. Wer eine Frage gestellt hat, soll möglichst anwesend sein und darf während der Sitzung zwei Nachfragen stellen. Eine inhaltliche Aussprache findet nicht statt. Die Antworten gehen den Fragestellern in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung auch schriftlich zu. Rechtlich geregelt ist die auf 60 Minuten begrenzte Fragestunde in der Sächsischen Gemeindeordnung, die sie zweimal im Jahr vorschreibt.