Sachsens Städte und Gemeinden fordern eine Beteiligung des Landes an einem möglichen finanziellen Ausgleich für die Kurorte und Heilbäder im Freistaat. Das Land müsse sich in mindestens gleicher Höhe beteiligen und dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen, sagte Ralf Leimkühler, stellvertretender Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages (SSG), der Deutschen Presse-Agentur. Das sei die Voraussetzung für einen solchen Finanzausgleich für Kurorte.
Derzeit befassten sich die Gremien des SSG mit der Idee. Ein Beschluss sei bisher nicht gefasst. Hintergrund sind Forderungen der 14 staatlich anerkannten Kurorte in Sachsen nach einem finanziellen Ausgleich wegen Mehrausgaben. Nach Erhebungen des sächsischen Heilbäderverbandes fehlen den 14 betroffenen Kommunen zusammen jährlich rund zehn Millionen Euro, die durch die geltenden Abgabenmodelle nicht gedeckt werden.