Die verurteilte Linksextremistin Lina E. kommt vorzeitig aus der Haft frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach eigenen Angaben eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Aussetzung ihrer restlichen Strafe zur Bewährung zurückgewiesen. Der 3. Strafsenat des BGH bestätigte damit einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden.
Lina E. habe nach einem Gutachten eines Sachverständigen «eine günstige Prognose», sich in Freiheit zu bewähren, teilte der BGH mit. «Dies gilt insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat.»