Dynamo Dresden muss im ersten Saisonheimspiel der 2. Bundesliga am 16. August gegen den SV Darmstadt 98 auf Teile seiner Fans verzichten. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die Berufung der Sachsen gegen ein Urteil des DFB-Sportgerichts vom 5. Juni zurückgewiesen. Damit bleiben die Sanktionen aufgrund der Krawalle von Dynamo-Anhängern in der Begegnung gegen Hertha BSC bestehen.
Die Dresdner kündigten umgehend eine Prüfung des Urteils in der Gesamtheit der Begründung an und erwägen weitere Schritte.