Trotz des nicht regelkonformen VAR-Einsatzes im Bundesliga-Eröffnungsspiel des FC Bayern München gegen RB Leipzig muss der Titelverteidiger keine sportrechtlichen Konsequenzen befürchten. Dies sagte DFB-Schiedsrichtersprecher Alexander Feuerherdt der Deutschen Presse-Agentur.
In den DFB-Regeln ist festgelegt, dass ein Spiel grundsätzlich gewertet wird, auch wenn «unzulässige Situationen/Entscheidungen bei einer Videoüberprüfung untersucht werden». Demnach wäre eine Aberkennung des Münchners 6:0-Sieges am Grünen Tisch bei einem möglichen Einspruch der Leipziger ausgeschlossen.