Die sächsischen Jugendämter haben im vergangenen Jahr in 956 Fällen das Familiengericht eingeschaltet. Das Gericht entschied dann über 1.311 Maßnahmen, wie das Statistische Landesamt mitteilte. Grund dafür sei gewesen, dass die Sorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage gewesen seien, Gefahr für das Kind abzuwenden oder einer Inobhutnahme widersprochen hätten, hieß es.
In 297 Fällen machte das Gericht zur Auflage, dass Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen wird. In 157 Fällen ging es um Verbote oder Gebote - also beispielsweise das Gebot, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen oder Verbote, Kontakt mit dem Kind aufzunehmen. Außerdem ordnete das Gericht 421 vollständige und 357 teilweise Übertragungen der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund an.
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