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DGB kritisiert Wohnsituation von Auszubildenden in Sachsen

DGB kritisiert Wohnsituation von Auszubildenden in Sachsen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert bezahlbares Wohnen für Auszubildende in Sachsen (Archivbild). / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Von: DieSachsen News
Viele sächsische Azubis sind unzufrieden mit ihren Wohnverhältnissen. Nur wer viel Geld in der Tasche hat, kann sich eigene vier Wände oder ein Zimmer in einer WG leisten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund in Sachsen (DGB) nennt die Wohnsituation für Auszubildende im Freistaat angespannt. Der DGB beruft sich dabei auf eine Umfrage unter mehr als 500 Azubis aus allen Teilen des Bundeslandes. «Die Ergebnisse zeigen eine hohe Unzufriedenheit der Auszubildenden mit ihrer Wohnsituation, eine besorgniserregende finanzielle Belastung und sie definieren klare Qualitätskriterien für zukünftige Wohnheime», teilte der DGB mit. 

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Eigene vier Wände oder WG bleiben vielen Azubis verwehrt 

«Es ist alarmierend, dass Auszubildende fast die Hälfte ihrer Ausbildungsvergütung ausgeben müssen, wenn sie in einer WG oder einer eigenen Wohnung leben wollen. Es ist nachvollziehbar, dass junge Menschen mit Beginn einer Ausbildung in ein eigenständiges Leben starten wollen, zumal der Ausbildungsort nicht immer der vorherige Wohnort ist», betonte DGB-Chef Markus Schlimbach. Diese Möglichkeit bleibe besonders jenen mit wenig Geld in Sachsen verwehrt. 

Land soll für bezahlbare Wohnangebote für Lehrlinge sorgen

Nach Ansicht des DGB muss die neue Regierung im Freistaat aktiv werden, indem bezahlbare Wohnangebote für Auszubildende geschaffen werden. «Die Fördermittel aus dem Programm 'Junges Wohnen' müssen zukünftig immer zur Hälfte für Azubiwohnen eingesetzt werden, um bezahlbare Wohnheime zu bauen», betonte DGB-Jugendsekretär Vincent Seeberger. Damit Auszubildende sie annehmen, brauche es vor allem Einzelzimmer mit eigenem Bad und eine gute Anbindung mit dem öffentlichen Personennahverkehr. 

«Darüber hinaus sollten die Zimmer möbliert inklusive Koch- und Waschmöglichkeit ausgestattet sein», stellte Seeberger klar. Die Miete dürfe nicht mehr als ein Viertel der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung kosten: «Für Sachsen bedeutet das aktuell eine Mietobergrenze von 266 Euro pro Monat und Zimmer.»

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