Die Sparkasse Chemnitz muss den rechtsextremen Freien Sachsen ein Girokonto zu üblichen Konditionen einrichten. Das hat das Verwaltungsgericht Chemnitz nach jahrelangem Streit entschieden. Das öffentlich-rechtliche Kreditinstitut hatte der Kleinstpartei ein solches Konto verweigert. «Das Parteiprogramm bedroht massiv die Grundrechte unserer Mitarbeiter und Kunden», erklärte ein Sprecher zur Begründung.
Das Gericht hatte jedoch schon 2021 die Sparkasse per einstweiliger Anordnung verpflichtet, den Freien Sachsen ein Konto einzurichten. Das bestätigten die Richter nun durch ihr Urteil. In der schriftlichen Begründung, die der dpa vorliegt, verweisen sie darauf, dass die Partei einen Anspruch auf Gleichbehandlung habe und die Sparkasse auch für andere Parteien Konten führe. Zudem sei die Partei bei ihrer Arbeit auf die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr angewiesen.