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Streit um Weinbau beschäftigt Bundesverwaltungsgericht

Streit um Weinbau beschäftigt Bundesverwaltungsgericht
dpa / Volker Hartmann
Von: DieSachsen.de

Benötigen Hobbywinzer am Störmthaler See bei Leipzig eine Genehmigung für den gemeinsamen Weinanbau? Darüber verhandelt heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Hobbywinzer, die sich in einem Verein zusammengeschlossen haben, wollen zum Eigenverbrauch Weinreben an einem Böschungsufer des Störmthaler Sees anbauen - jeder auf Parzellen von weniger als 100 Quadratmetern. Sie berufen sich auf das EU-Weinrecht, das den Hobbyweinbau auf bis zu 1000 Quadratmetern genehmigungsfrei gestattet. In den Vorinstanzen unterlagen die Hobbywinzer jedoch gegen den Freistaat Sachsen: Der Weinberg umfasse insgesamt 5000 Quadratmeter und überschreite damit die genehmigungsfreie Fläche für Hobbywinzerei, so das Oberverwaltungsgericht.

Der Streit um den Weinbau am Störmthaler See tobt schon seit langem. Ursprünglich hatte die Gemeinde Großpösna am Hang des gefluteten ehemaligen Tagebaus den ersten Wein gepflanzt. Sie musste dafür jedoch Geldbußen zahlen und die Reben roden. Daraufhin schlossen sich Hobbywinzer zu dem Verein zusammen, um doch noch Weinanbau möglich zu machen.

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