Nach den immensen Frostschäden erhalten die sächsischen Obst- und Weinbaubetriebe keine Hilfe aus dem Gesamthaushalt des Freistaats. Wie die letzte Steuerschätzung gezeigt habe, wird eine Finanzierung der Hilfen zur Bewältigung der Frostschäden bei den sächsischen Wein- und Obstbauern aus dem sächsischen Gesamthaushalt nicht möglich sein, teilte das sächsische Finanzministerium auf Anfrage mit.
In der Nacht zum 23. April war in den sächsischen Obst- und Weinbaugebieten die Temperatur flächendeckend und über mehrere Stunden auf bis zu minus sieben Grad in Bodennähe gesunken. Zwar sind Nachtfröste in der zweiten Aprilhälfte nicht ungewöhnlich, doch aufgrund der zuvor hohen Temperaturen hatte die Blüte bei den Obstbäumen und Weinreben besonders früh begonnen und war Ende April bereits weit fortgeschritten. Daher waren die Pflanzen besonders anfällig für Schäden. Der Obstbauverband Sachsen & Sachsen-Anhalt hatte den Ernteausfall zuletzt auf 50 bis 70 Millionen Euro geschätzt.
«Die Absage des Finanzministeriums, den Obst- und Weinbauern aus dem Gesamthaushalt zu helfen, verunsichert die Branche», kritisierte Landwirtschaftsminister Wolfram Günther am Freitag. Selbstverständlich gebe es im Haushalt, den das Finanzministerium verwalte, Vorsorge für solche Notlagen, so der Grünen-Politiker.