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Schuster will neue Werkzeuge für Aufklärung von Straftaten

Schuster will neue Werkzeuge für Aufklärung von Straftaten
Armin Schuster (CDU), Innenminister von Sachsen, nimmt an einer Pressekonferenz. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa/Archivbild
Von: DieSachsen News

Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) hat neue Einsatzmittel und -möglichkeiten bei der Aufklärung von Straftaten angemahnt. «Unsere Sicherheitsbehörden brauchen zeitgemäße Ermittlungswerkzeuge. Gerade bei der fortschreitenden Digitalisierung müssen wir technologisch den Straftätern immer einen Schritt voraus sein, um Verbrechen zu bekämpfen und die Bürger vor Straftaten zu schützen», erklärte er am Donnerstag in Dresden. Dazu müsse man die Möglichkeiten der Digitalisierung intensiv nutzen. Schuster verwies auf einen am Vortag beschlossenen Zehn-Punkte-Plan, den die Innenminister der unionsgeführten Bundesländer auf ihrer Konferenz in Frankfurt am Main beschlossen hatten.

«Gerade um Kindesmissbrauch und andere schwerste Straftaten erfolgreich zu bekämpfen, braucht es die Verkehrsdatenspeicherung», betonte Schuster. Die Bundesinnenministerin habe in der Innenministerkonferenz im Dezember 2022 die Position sämtlicher Länder-Innenminister dazu geteilt, sich aber bislang nicht gegenüber dem Bundesjustizminister durchsetzen können. «Ergänzend brauchen wir zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs auch eine Meldepflicht der Internetprovider über Missbräuche nach amerikanischem Vorbild. Die Pläne der EU, Einschränkungen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz im Bereich der Strafverfolgung vorzunehmen, lehnen wir ab.»

Die Innenminister der Union hatten sich auf ihrer Tagung auch mit der illegalen Migration befasst. Schuster erneuerte seine Forderung nach stationären Kontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien. Der Bundespolizei muss es künftig möglich sein, Asylsuchende zurückzuweisen, die aus einem EU-Mitgliedstaat einreisen. «Daneben muss sich der Bund sachgerecht an der Unterbringung von Geflüchteten beteiligen. Wir erwarten, dass der Bund die Einrichtung von Bundesausreisezentren für vollziehbar Ausreisepflichtige unmittelbar an den deutschen Großflughäfen prüft.»

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