Das Übernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz ist vom 20. Mai bis Mitte Juni verboten. Dies geschehe zum Schutz der Natur, teilte die Nationalparkverwaltung am Dienstag in Bad Schandau mit. Mit der Maßnahme soll unter anderem ein weiteres Absinken der Brutvogelzahlen vor allem bei Wanderfalken aufgehalten und für weitere Tierarten im Nationalpark eine störungsarme Aufzucht ihrer Jungtiere ermöglicht werden.
Das Übernachten in der Natur ist im Nationalpark auch bisher schon grundsätzlich ganzjährig untersagt. Ausnahme ist das Freiübernachten an 58 gekennzeichneten Stellen («Boofen»), soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht. Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist der einzige Nationalpark in Deutschland, in dem diese eingeschränkte Form der Freiübernachtung erlaubt ist.
Das Übernachtungsverbot gilt in den kommenden beiden Jahren dann vom 1. Februar bis Mitte Juni. In der übrigen Zeit des Jahres ist das «Boofen» in Verbindung mit dem Klettersport weiterhin erlaubt. Die Nationalparkwacht soll die Einhaltung des Übernachtungsverbots intensiv kontrollieren. Dafür wurde ihr Personal deutlich aufgestockt.