Der Braunkohleabbau im Tagebau Jänschwalde wird vom 1. September an vorläufig gestoppt. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom Freitag hervor. Die Richter entschieden, dass dem Betreiber Leag keine längere Frist für eine Umweltverträglichkeitsprüfung als Voraussetzung für den Weiterbetrieb gewährt wird. Das Energieunternehmen hatte eine Fristverlängerung für die Verträglichkeitsprüfung bis Ende November beantragt. In dem Tagebau arbeiten laut Betriebsrat etwa 700 Menschen.
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Leag keine Gründe vorgebracht hat, die eine Änderung der bereits getroffenen Entscheidung rechtfertigen könnten.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVB) hatte am Donnerstag einen vorangegangenen ersten Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt, wonach ein Stopp des Tagebaus rechtmäßig ist, wenn der Betreiber bis Ende August keine Umweltverträglichkeitsprüfung einreicht.
Ausgangspunkt ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit der Grünen Liga gegen den Hauptbetriebsplan des Tagebaus für das Jahr 2019. Die Umweltschützer befürchten, dass Filterbrunnen im Bereich des Tagebaus besonders geschützte Gebiete wie Moore gefährden. Mit der Klage wollen sie eine weitere Ausbreitung des Tagebaus in Richtung Norden verhindern und die Landschaften in der Umgebung vor dem Austrocknen schützen.