Dynamo Dresden hat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) Einspruch gegen die Wertung des Heimspiels gegen Darmstadt 98 eingelegt. Dies teilte der abstiegsbedrohte Fußball-Zweitligist am Montag mit. Der Tabellenletzte hatte die Partie am vergangenen Freitag 2:3 verloren. Dabei war der Ausgleich nach Videobeweis zurückgenommen worden.
Dynamos Stürmer Patrick Schmidt hatte in der 72. Spielminute das vermeintliche 3:3 erzielt, bevor das Tor nach Intervention des Videoschiedsrichters Florian Badstübner und Überprüfung des Referees Michael Bacher am Spielfeld wegen Abseits aberkannt wurde. Im Dezember war Liga-Konkurrent Wehen Wiesbaden mit seinem Einspruch gegen die Niederlage bei Dynamo Dresden vor dem DFB-Sportgericht gescheitert.
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Bilder: Schiedsrichter Michael Bacher erkennt nach Videobeweis das Tor zum 3:3 wieder ab. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa